BASF-Group: Construction Chemicals

    Entsorgungs-Ratgeber

    Die Entsorgung von Abfällen hat in der Bauwirtschaft eine große Mengen- und Kostenrelevanz. Für die geordnete Entsorgung von PCI-Produkten und der Verwertung der Verpackungen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

    Regelungen der Länder und Kommunen beachten

    Neben den bundeseinheitlichen Regelungen sind für die Entsorgung auch Vorschriften der Länder und insbesondere der Städte und Landkreise zu beachten.

    Die Abfallsatzung der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Stadt, Landkreis) erhalten Sie beim örtlichen Abfallwirtschaftsamt.

    Vermeiden und Verwerten
    Bei der Entwicklung, Herstellung und Verpackung aller PCI-Produkte beachten wir diesen Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

    Natürlich lassen sich Abfälle nicht vollkommen vermeiden. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen zeigen, wie Sie Verpackungen von PCI-Produkten der Verwertung zuführen und Abfälle geordnet entsorgen können.

    Entsorgung von Verpackungen

    Für alle restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen von PCI-Produkten gibt es flächendeckende Entsorgungssysteme. Diese Systeme können sowohl vom privaten Endverbraucher wie auch von allen gewerblichen Verbrauchern genutzt werden.

    Die PCI Augsburg GmbH hat mit folgendem Entsorgungspartner einen Vertrag abgeschlossen:

    A R A
    A
    ltstoff Recycling Austria AG
    Lizenz-Nr. 4355

     

    Entsorgung von Produkten und Produktresten

    Ausgehärtete Produktreste
    Ausgehärtete Produktreste, als Reste in Gebinden oder als Stücke, sind ungefährlich, da mögliche Gefahrstoffe in einer festen Matrix eingebunden sind. Die Abfälle können z. T. sortenrein verwertet werden ("reiner Bauschutt"), oder gemischt als Baustellenabfall bzw. Gewerbeabfall entsorgt werden.

    Pulverprodukte
    Pulverprodukte können als Gewerbe- oder Baustellenabfall verwertet oder beseitigt werden (kleinere Mengen auch als Hausmüll). Hierbei sind wiederum die Vorschriften der entsorgungspflichtigen Körperschaften zu beachten.

    Eine weitere Möglichkeit ist hydraulisch aushärtende Pulverabfälle mit Wasser anzumischen, und ausgehärtet als reinen Bauschutt zu verwerten.

    Unausgehärtete, überlagerte Produkte
    Unausgehärtete oder überlagerte Produkte können reaktiv sein, und sind aus diesem Grund gefährlich (Sondermüll). Dies trifft auf alle kennzeichnungspflichtigen PCI-Produkte zu. Ebenfalls Sondermüll sind alle flüssigen und pastösen Bauprodukte (z. B. Dispersionskleber) mit oder ohne Kennzeichnung, da die kommunalen Entsorgungseinrichtungen nicht für derartige Abfälle konzipiert sind.

    Im Einzelfall können bei ungefährlichen, flüssigen oder pastösen Abfällen Absprachen mit den kommunalen Entsorgern getroffen werden.

     

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unser Betriebsbeauftragter für Abfall,
    Herr Andreas Mering, gerne zur Verfügung: Tel.: +49/821/5901-313, Fax: +49/821/5901-420, E-Mail: andreas.meringbasf.com.