
Die Entsorgung von Abfällen hat in der Bauwirtschaft eine große Mengen- und Kostenrelevanz. Für die geordnete Entsorgung von PCI-Produkten und der Verwertung der Verpackungen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Regelungen der Länder und Kommunen beachten
Neben den bundeseinheitlichen Regelungen sind für die Entsorgung auch Vorschriften der Länder und insbesondere der Städte und Landkreise zu beachten.
Die Abfallsatzung der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Stadt, Landkreis) erhalten Sie beim örtlichen Abfallwirtschaftsamt.
Vermeiden und Verwerten
Bei der Entwicklung, Herstellung und Verpackung aller PCI-Produkte beachten wir diesen Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Natürlich lassen sich Abfälle nicht vollkommen vermeiden. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen zeigen, wie Sie Verpackungen von PCI-Produkten der Verwertung zuführen und Abfälle geordnet entsorgen können.
Entsorgung von Verpackungen
Für alle restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen von PCI-Produkten gibt es flächendeckende Entsorgungssysteme. Diese Systeme können sowohl vom privaten Endverbraucher wie auch von allen gewerblichen Verbrauchern genutzt werden.
Die PCI Augsburg GmbH hat mit folgendem Entsorgungspartner einen Vertrag abgeschlossen:
A R A
Altstoff Recycling Austria AG
Lizenz-Nr. 4355
Ausgehärtete Produktreste |
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Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unser Betriebsbeauftragter für Abfall,
Herr Andreas Mering, gerne zur Verfügung: Tel.: +49/821/5901-313, Fax: +49/821/5901-420, E-Mail: andreas.mering
basf.com.
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